Doktor der Medizin

Doktor der Medizin oder lateinisch Doctor medicinae (kurz Dr. med.) ist ein akademischer Grad und in manchen Ländern ein sogenanntes Berufsdoktorat.

In den Vereinigten Staaten, Österreich und einigen anderen Ländern, nicht jedoch z. B. in Deutschland, wird nach dem Abschluss eines Diplomstudiengangs der Humanmedizin ohne Promotionsleistung ein sogenanntes Berufsdoktorat (in Österreich Dr. med. univ.) verliehen. Es entspricht dem in Deutschland das Studium abschließenden Examen.[1] Das Führen der medizinischen Berufsdoktorgrade ist ausschließlich in der jeweils verliehenen Originalform möglich. Berufsdoktorgrade aus EWR-Ländern dürfen ohne den sonst obligatorischen Herkunftzusatz geführt werden. Die Führung dieser Grade als Dr. oder als Dr. med. sowie in einer anderen ins Deutsche übersetzten Form ist aufgrund des Fehlens einer Promotionsleistung nicht erlaubt.[2]

Eingeführt wurde der durch einen besonderen Promotionsakt verliehene Doktortitel im 13. Jahrhundert, zunächst nur für dozierende Ärzte.[3]

  1. anabin: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
  2. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i. d. F. vom 15. Mai 2008. Abgerufen am 5. Oktober 2015.
  3. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 20.

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